![]() | Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999 |
Rechtsinfos/Kartellrecht/horizontale Vereinbarungen
Eine horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen liegt vor, wenn sie auf derselben Marktstufe tätig sind und ihre Verhaltensweise aufeinander abstimmen. Eine solche Zusammenarbeit kann unter anderem in den Bereichen der Forschung und Entwicklung, Einkauf, Vertrieb und Produktion erfolgen.
Horizontale Vereinbarungen können erheblichen wirtschaftlichen Nutzen erbringen und aufgrund sich immer schneller ändernder Rahmenbedingungen wird es für Unternehmen immer attraktiver, gegenseitige Zusammenarbeitsvereinbarungen zu treffen. Somit können Risiken geteilt, Kosten gespart, sowie Know-how gebündelt werden. Besonders Mittelstandsunternehmen stehen somit Möglichkeiten zur Verfügung, die sie ohne die Zusammenarbeit mit ihren Wettbewerbern nicht hätten erreichen können.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichn Rechtsprechungsnachweisen.